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   BFH, 06.05.1999 - XI S 1/99   

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https://dejure.org/1999,8017
BFH, 06.05.1999 - XI S 1/99 (https://dejure.org/1999,8017)
BFH, Entscheidung vom 06.05.1999 - XI S 1/99 (https://dejure.org/1999,8017)
BFH, Entscheidung vom 06. Mai 1999 - XI S 1/99 (https://dejure.org/1999,8017)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Künstlerische Tätigkeit - Außenprüfung - Gewinnerzielungsabsicht - Liebhaberei - Verlustvortrag - Anerkennung von Honorarzahlungen - Prozeßkostenhilfe

  • Judicialis

    ZPO § 117 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § ... 114; ; ZPO § 121; ; ZPO § 118 Abs. 1 Sätze 4 und 5; ; FGO § 128 Abs. 1; ; FGO § 129 Abs. 1; ; FGO § 142 Abs. 1; ; FGO § 142 Abs. 2; ; FGO § 44 Abs. 1; ; EStG § 10d Abs. 3; ; GKG § 1 Abs. 1 Buchst. c; ; GKG § 11 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 d Abs. 3; FGO § 44
    Klage auf gesonderte Feststellung verbleibender Verlustabzugsbeträge nach § 10 d EStG , Vorverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 09.12.1998 - XI R 62/97

    Erlaß oder Änderung von Verlust-Feststellungsbescheiden

    Auszug aus BFH, 06.05.1999 - XI S 1/99
    Der Senat weist zur Frage der Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs, wenn der Erlaß, die Aufhebung oder die Änderung des Steuerbescheids mangels steuerlicher Auswirkung unterbleibt, auf sein Urteil vom 9. Dezember 1998 XI R 62/97 (BFHE 187, 523) hin.
  • BFH, 16.12.1986 - VIII B 115/86

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Begründung - Abweisung der

    Auszug aus BFH, 06.05.1999 - XI S 1/99
    b) Dem Antrag auf Bewilligung von PKH für das Rechtsmittelverfahren kann nicht entsprochen werden, weil bei der gebotenen summarischen Betrachtung (BFH-Beschluß vom 16. Dezember 1986 VIII B 115/86, BFHE 148, 215, BStBl II 1987, 217) das FG ohne Rechtsverstoß eine hinreichende Aussicht auf Erfolg für die vom Antragsteller erhobene Klage verneint hat und damit eine noch einzulegende Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluß des FG ebenfalls keine Erfolgsaussicht bietet.
  • BFH, 13.07.1995 - VII S 1/95

    Anwendbarkeit des § 850 c Zivilprozessordnung (ZPO) auf den

    Auszug aus BFH, 06.05.1999 - XI S 1/99
    Denn was für die Einlegung der Beschwerde (§ 129 Abs. 1 FGO) gilt, muß auch für das sich darauf beziehende PKH-Gesuch Rechtens sein (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Juli 1994 VIII S 1/94, BFH/NV 1995, 92; vom 13. Juli 1995 VII S 1/95, BFH/NV 1996, 10, unter 3. a).
  • BFH, 23.01.1991 - II S 17/90

    Zulässigkeit eines Antrags auf Prozesskostenhilfe im Falle einer Nichtvertretung

    Auszug aus BFH, 06.05.1999 - XI S 1/99
    Der Vertretungszwang vor dem BFH entfällt für alle Prozeßhandlungen, die vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden können, also auch für den Antrag auf PKH (BFH-Beschluß vom 23. Januar 1991 II S 17/90, BFH/NV 1991, 338, m.w.N.).
  • BFH, 07.07.1994 - VIII S 1/94

    Unwahrscheinliches Obsiegen in Verbindung mit einem Antrag auf Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 06.05.1999 - XI S 1/99
    Denn was für die Einlegung der Beschwerde (§ 129 Abs. 1 FGO) gilt, muß auch für das sich darauf beziehende PKH-Gesuch Rechtens sein (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Juli 1994 VIII S 1/94, BFH/NV 1995, 92; vom 13. Juli 1995 VII S 1/95, BFH/NV 1996, 10, unter 3. a).
  • BFH, 20.04.1988 - X S 13/87

    Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 06.05.1999 - XI S 1/99
    Der mittellose Beteiligte wird in der Regel bis zur Entscheidung über seinen PKH-Antrag als jemand angesehen, der ohne sein Verschulden an der wirksamen Einlegung des Rechtsmittels verhindert ist (vgl. BFH-Beschluß vom 20. April 1988 X S 13/87, BFH/NV 1988, 728, m.w.N.).
  • BFH, 31.07.1996 - V S 7/96
    Auszug aus BFH, 06.05.1999 - XI S 1/99
    Darüber hinaus entspricht es im Hinblick auf die Prozeßlage dem Interesse des Antragstellers, den Antrag dahingehend auszulegen, daß dieser sich auf eine von einer postulationsfähigen Person noch einzulegende Beschwerde bezieht (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Juli 1996 V S 7/96, V B 50/96, V B 51/96, BFH/NV 1997, 196).
  • BFH, 29.11.1999 - XI S 8/99

    PKH-Ablehnung; Gegenvorstellung

    Mit Schreiben vom 6. August 1999 erhob der Kläger und Antragsteller (Antragsteller) Gegenvorstellung gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Mai 1999 XI S 1/99 (NV).

    b) Die Gegenvorstellung ist unbegründet, da die vom Antragsteller beabsichtigte Rechtsverfolgung aus den im Beschluss XI S 1/99 genannten Gründen nach wie vor keine für die Gewährung von PKH erforderliche hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.

  • FG Münster, 07.12.2010 - 15 K 3614/07

    Auskunftspflicht des FA gegenüber Konkurrenten

    Eine allgemeine Leistungsklage kann ohne ein vorausgegangenes Vorverfahren erhoben werden, § 40 in Verbindung mit § 44 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 06.05.1999, XI S 1/99, BFH/NV 1999, 1602).
  • FG Hamburg, 04.04.2011 - 2 K 90/10

    Abgabenordnung: Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters

    Die allgemeine Leistungsklage kann ohne ein vorausgegangenes Vorverfahren erhoben werden, § 40 i.V.m. mit § 44 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 06.05.1999, XI S 1/99, BFH/NV 1999, 1602).
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